April 25, 2024

Arbeiterrechte in der Sowjetunion – 2

Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UDSSR) hatte das Ziel, eine Gesellschaft aufzubauen, in der der Mensch im Vordergrund stand und in der kein Mensch Diener oder Herrscher seiner Mitmenschen sein sollte. Das Bildungssystem, die Rechte der Frauen und der bedeutende Status der Arbeiterklasse in der UDSSR, welche Errungenschaften der Oktoberrevolution darstellten, waren ein Vorreiter dafür, wie die Arbeiter die auftretenden Probleme – im Vergleich zur heutigen kapitalistischen Welt – in kürzester Zeit weitgehend lösen konnten.

– In der Sowjetunion wurde die Rente durch einen ausgearbeiteten Rechtsrahmen unter Berücksichtigung der Arbeiterklasse abgesichert.

– Offiziell hatten Frauen im Alter von 55 Jahren und Männer im Alter von 60 Jahren den Anspruch auf Ruhestand.

– Je nach Sicherheit und Gesundheitsgefahr der jeweiligen Arbeit konnte der Ruhestand schon im Alter von 45 und 50 Jahren erfolgen.

– Für Arbeiter, die durch einen Arbeitsunfall oder durch Krankheitserscheinungen mit Folgen wie Arbeitsunfähigkeit und Behinderung eingeschränkt waren, gab seitens des Staates Zusicherungen wie Rente, soziale Sicherheit und Pflege.

– Ohne die Erlaubnis des Arbeiterkollektivs konnte kein Arbeiter in der Sowjetunion entlassen werden.

– In der Sowjetunion war es den Frauen untersagt in bestimmten Berufsgruppen, wie z.B. Kohlegruben oder Metallgießereien zu arbeiten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert