März 28, 2024

Azubi-Mindestlohn – ein Fortschritt?

Ab 2020 soll der Mindestlohn für Auszubildende eingeführt werden. So sollen sie im ersten Lehrjahr 515 monatlich verdienen. Bisher gab es keine einheitliche Regelung für die Untergrenze des Lohnes der Auszubildenden.

Ende 2017 verdienten noch etwa 115.000 Azubis weniger als 500 Euro monatlich. Mit dem neu beschlossenen Mindestlohn geht eine Staffelung einher, sodass dieser in den nächsten Jahren bis auf 620 Euro ansteigen soll. Auch im zweiten und dritten Lehrjahr wird das Gehalt erhöht.
Geht man davon aus, dass es bisher keinen Mindestlohn gab ist dies natürlich ein Fortschritt.

Betrachtet man es aber aus dem Blickwinkel, dass Azubis mit einem Lohn von 515€ bei einer 40-Stunden-Woche nur 3 Euro pro Stunde verdienen und das nicht mal ein Drittel des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns von 9,19€ darstellt, ist da noch Luft nach oben! Ganz abgesehen davon, dass man mittlerweile in Deutschland mit 515€ im Monat auch nicht wirklich weit kommt.

Außerdem hat auch diese Azubi-Mindestlohnregelung ihre Lücken, da Unternehmer und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen können.

Selbst wenn man damit argumentieren mag, dass Azubis noch nicht „voll arbeiten“ weil die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, darf man nicht vergessen, dass sie dennoch abzüglich der Berufsschulzeiten Vollzeit arbeiten und es verleiht es einem vor allem nicht das Recht, sie als billige Arbeitskräfte auszunutzen, was nach wie vor viele Unternehmen tun!

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