April 26, 2024

Deutscher Komikerin Enissa Amani droht Haft

Aufgrund einer Auseinandersetzung mit einem AfD-Politiker, der sich 2018 bei einer Wahlkampfveranstaltung zutiefst rassistisch äußerte, drohen der Komikerin Enissa Amani nun 40 Tage Gefängnis. Diese äußerte damals scharfe Kritik an den Äußerungen des Politikers, woraufhin dieser sie anzeigte.
 

Am 16. November machte Enissa Amani den Rechtsstreit mit dem AfD-Politiker Andreas Winhart auf der Social-Media Plattform Instagram öffentlich. Demnach sollte sie 1800 Euro Geldstrafe zahlen, da sie den rassistisch motivierten Politiker im Jahr 2019 beleidigte. Andreas Winhart betrieb Volksverhetzung bei einer Wahlkampfveranstaltung im September 2018. Er bezeichnete Schwarze mit dem „N-Wort“ und bediente sich rassistischen Behauptungen wie zum Beispiel, dass sie Krankheiten mit sich trugen. Des Weiteren betrieb er Volksverhetzung gegenüber der albanischen Bevölkerung und unterstellte ihr, sie sei kriminell. Zudem äußerte er sich abfällig gegenüber Geflüchteten und verbreitete die Behauptung, dass diese ebenfalls Krankheiten ins Land importierten. 

Trotz dieses Verbrechens bekam der Politiker keine Strafe. Amani hingegen, die seine Hetze und den Rassismus sichtbar machte, bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Die Strafe bekam sie aufgrund beleidigender Wörter, die sie zur Kritik nutzte. In ihrem 17-minütigen Video, in dem sie sich an ihre Community wandte, sagte sie, dass es legitim sei aufgrund ihrer Wortwahl gegenüber dem AfD-Politiker eine Strafe erhalten zu haben, kritisierte jedoch scharf, dass er straffrei blieb. 

Durch die Straflosigkeit gegenüber dem AfD-Politiker wird ein Bild geschaffen, in dem Rassismus akzeptiert und sogar seitens Rechtsbehörden unterstützt wird. Dadurch wird Rassismus eine Bühne geboten, Volksverhetzung akzeptiert und Hass geschürt. Amani erklärte, dass sie ihrerseits ein Zeichen dagegen setzen wollte, indem sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkam. Als Konsequenz droht ihr nun das Gefängnis. Sie gab an, dass sie lieber bereit sei, die Haftstrafe in Höhe von 40 Tagen anzutreten. 

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