April 26, 2024

Gesetzesänderungen zur elektronischen Überwachung

Die Bundesregierung hat in verschiedenen Bereichen neue Regelungen beschlossen, die viele von uns betreffen. Bei gesetzlichen Veränderungen, die vorerst nach Verbesserungen aussehen, stellt sich stets die Frage: Wem nützen sie?

„Smart Meter“ – Wenn deine Steckdose dich verrät

Ab 2020 müssen Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 KWh dulden, dass bei ihnen ein intelligenter Stromzähler, auch „Smart Meter“ genannt, eingebaut wird. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das die neuen Stromzähler einbaut, betreibt und wartet, übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber. Weil ein intelligentes Messsystem ins intelligente Stromnetz eingebunden ist, ist eine Auswertung aus der Ferne möglich. Häufige, exakte Abrechnungen ohne vorherige Abschlagszahlungen wären also als neuer Standard denkbar. So ist bei intelligenten Messsystemen der Abruf der Werte über ein Online-Portal geplant. Ist nur eine moderne Messeinrichtung ohne Einbindung installiert, bestehen diese Möglichkeiten nicht.

Problematisch hierbei ist, dass man aus den gespeicherten Messwerten Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner gewinnt. Es sind Daten, mit denen gehandelt werden kann. Diese Daten befinden sich in den Händen von Unternehmen, die weltweit aktiv sind. Sie unterliegen hier zwar strengen gesetzlichen Anforderungen, doch sobald diese Daten irgendwo im Ausland in einem Server gespeichert werden, kann mit ihnen jederzeit ohne Genehmigung alles gemacht werden. Dass Badegewohnheiten erfasst werden können, kann als eine Form der Überwachung bezeichnet werden, die schleichend in deutsche Haushalte gebracht wird.

„E-Akte“

Dasselbe Problem stellt sich ebenfalls beim „Digitale-Versorgung-Gesetz“. Es verpflichtet Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen – Apotheker bis Ende September 2020, Krankenhäuser bis 1. Januar 2021. Das Ziel: Patienten flächendeckend die Möglichkeit geben, digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte nutzen zu können. Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetz ab 1. März 2020 zudem mit einem erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent rechnen – statt wie bisher einem Prozent. Eine weitere Neuerung des Gesetzes: Ärzte dürfen Gesundheits-Apps verschreiben, die helfen, die Blutzuckerwerte zu dokumentieren und Medikamente nicht zu vergessen. An sich ein Fortschritt, richtig?

Aus einer anderen Perspektive betrachtet führt dies wiederum dazu, dass sensible Daten gespeichert und eben bspw. für Werbezwecke verkauft werden können. Datenkäufe hören sich vielleicht für den ein oder anderen seltsam an, sind aber pure Realität. Indem z.B. Arbeitgeber Daten kaufen, können Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Werte entlassen werden. Hiervon könnte aber auch der Staat profitieren, da durch die erfassten Daten potenzielle Kosten gesenkt werden können, wenn Krankheiten vorzeitig entdeckt werden. Daten können jedoch immer Fehler beinhalten, sodass es zu einer Fehldiagnose kommt, die letztlich eine Selektion von Patienten bedeutet. Auch Pharmaunternehmen profitieren, da sie aufgrund der erfassten Daten und nach deren Auswertung entsprechende Medikamente vermehrt oder anders vermarkten können.

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