April 29, 2024

Ersatzfreiheitsstrafe – Die Kriminalisierung von Armut

Was ist die Ersatzfreiheitsstrafe?

Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um eine  Form der Freiheitsstrafe. Sie wird vollzogen, wenn eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wird. Um die 50.000 Menschen in Deutschland müssen jährlich solch eine Strafe absitzen. Ca. 30% gehen auf Eigentumsdelikte zurück und ca. 25% der Fälle sind auf die “Beförderungserschleichung”, das sog. Schwarzfahren zurückzuführen.

Wen erwischt es?

Die Bemessung von Geldstrafen orientiert sich nicht an der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit der Betroffenen, sondern an einer Normvorstellung eines ins Erwerbsleben integrierten Menschen. Daher sind vor allem Menschen, die arbeitslos, (sucht)krank oder wohnungslos sind, betroffen, da ihre Lebenssituation nicht berücksichtigt wird – Gutverdienende sind fast gar nicht zu finden. Das bestätigt sogar der Kriminologische Dienst des Justizministeriums. Sie sind letztlich nicht kriminell, sondern arm.

Was bedeutet das?

Die meisten Eigentumsdelikte und Beförderungserschleichungen geschehen nicht aus Spaß, sondern aus der Not heraus. Es handelt sich also um Armutsdelikte. Die Menschen werden also für ihre Armut oder Krankheit bestraft und dabei in eine Abwärtsspirale gedrängt. Denn an der Lebenslage wird sich in der Haft nichts verbessern, sondern eher verschlechtern. 

Wozu Ersatzfreiheitsstrafe?

Befürworter:innen der Ersatzfreiheitsstrafe argumentieren, dass ohne die Möglichkeit eines Freiheitsentzuges Geldstrafen nicht funktionieren könnten. Damit soll das Strafrecht als solches verteidigt werden, denn nach dem Gesetz herrscht das Prinzip „Geld hat man zu haben“. 

Der Übergang von der Geld- zur Freiheitsstrafe macht aus Verurteilten erst richtige Kriminelle. In dieser Praxis kommen das Eigentumsrecht und die Klassenverhältnisse eines kapitalistischen Staates zum Ausdruck. Denn die eigentliche Funktion der Ersatzfreiheitsstrafe besteht darin, dass das „kriminelle“ Verhalten der Armen negative Konsequenzen erhält. Somit wird das Eigentumsrecht (vor allem Reiche profitieren davon) geschützt und die „Kriminellen“ auf ihren Platz in der Gesellschaft verwiesen.

Alternativen/Prävention

Über Alternativen zur Ersatzfreiheitsstrafe nachzudenken, sollte über den ethischen Aspekt hinaus schon aufgrund der hohen Kosten geschehen – je nach Bundesland kostet ein Hafttag 98 bis 188 € pro Tag. Es mangelt nicht an ausgearbeiteten Reformvorschlägen, die zumindest in eine bessere Richtung weisen. Dazu gehören die Entkriminalisierung von Bagatelldelinquenz, die Reduzierung der Geldstrafenhöhen bei Geringverdiener:innen und Arbeitslosen. Vor allem aber die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Kapitalimus schafft Straftaten

Die Ersatzfreiheitsstrafe betrifft überproportional arme Menschen und kann daher als ein Teil der Klassenjustiz betrachtet werden. Trotz möglicher Reformen des Strafrechts ist es notwendig, über unser Verständnis von Schuld und den Zweck von Bestrafung zu reden. Daher muss, wenn das Strafrecht kritisiert wird, sich gleichzeitig vor Augen gehalten werden, dass dieses ein Ausdruck eines kapitalistischen Staates ist, der seine Bevölkerung in unterschiedliche Klassen einteilt und dessen Recht darauf ausgelegt ist, diese Ordnung aufrechtzuhalten. Reformen können die Probleme daher nur lindern; Armut und Armutsdelikte können jedoch nur durch die Überwindung des kapitalistischen Systems dauerhaft abgeschafft werden.