Mai 4, 2024

FDP und CDU klagen gegen Mietenbegrenzung

Am 23.02.2020 trat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel“) in Kraft. Dieses soll zunächst für die nächsten fünf Jahre gelten und überhöhte Mieten verbieten. Auch sollen beispielsweise 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen auf dem Stand des 18.06.2019 „eingefroren“ werden, sodass eine Erhöhung nicht möglich sein wird. Ein wichtiger Schritt, wenn man bedenkt unter welchen Bedingungen die Menschen in Berlin leben müssen. 
 
Jetzt gehen jedoch die FDP und CDU/CSU gegen den Berliner Mietdeckel vor das Bundesverfassungsgericht und reichen Klage ein. Das Gesetz solle bisherige Rechte verdrängen, obwohl schon niedrigere Mieten aufgrund des Mietendeckels in Berlin zu erkennen sind. Der Abgeordnete der CDU Luczak sagte zudem: „Dringend benötigter Neubau wird verhindert, der alters– und klimagerechte Umbau von Wohnungen torpediert.“ Auch gerieten „soziale Vermieter und Genossenschaften in wirtschaftliche Existenznot“. 
Mit anderen Worten: Die wirtschaftlichen Profite sind ihnen wichtiger, als den Menschen für einen kurzen Zeitraum bezahlbare Wohnungen zu bieten. Insbesondere in dieser Krise haben wir sehen können, wie die hohen Mietbelastungen zu einer existentiellen Bedrohung führen können. Schon zuvor mussten die Menschen sich überlegen, wie sie ihre Lebensunterhaltskosten begleichen können. Mit der Kurzarbeit und den Zwangsentlassungen scheint dies nun fast unmöglich.
Schon bei dem Beschluss, dass Gesetz einzuführen,nannten sie das Konzept die Rückkehr „zur sozialistischen Wohnungspolitik“. 
 
Auch wenn die Mietbremse nur ein kleiner Schritt ist und die unmenschlichen Lebensbedingungen nicht abschaffen kann, kann es nicht sein, dass man versucht diese inmitten der Corona-Krise zu stoppen. 

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